Wählbarkeit
Wenn man sich bei der Kommunalwahlen aufstellen lassen will, muss man ein paar dinge beachten. Man muss zum einen mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem muss der bewerber mindesten 3 monate in dem bundesland wohnen woman aufgestellt werden möchte und man darf keine wohnung im Ausland besitzen. Zudem darf die Wählbarkeit nicht durch Richterspruch oder auf andere Weise aberkannt worden sein.
Chrischiii - 17. Apr, 11:23
